Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, haben in bestimmten Fällen Abfertigungsanspruch bis zu einem Jahresbruttobezug.
Seit 2007 ist es gesetzlich nicht mehr notwendig, dafür Wertpapiere zu halten. Die zukünftigen Forderungen können zu 100% über eine Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung abgesichert werden.
Alternativ können Forderungen in eine Abfertigungsdirektversicherung ausgelagert werden. Für die Auszahlung der Abfertigung gibt es dann zwei Möglichkeiten:
- Die Auszahlung der Abfertigung erfolgt als Abkürzungszahlung durch die Allianz direkt an den berechtigten Arbeitnehmer.
- Zur vereinfachten Abwicklung kann die Abfertigungszahlung auch durch das auslagernde Unternehmen an den Mitarbeiter ausbezahlt werden, wobei letzterer seine Ansprüche aus der Versicherung an das auslagernde Unternehmen abtritt.
Aber auch ein Teil- oder Vollumstieg in die BAWAG Allianz Vorsorgekasse AG sind möglich.



